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Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

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  Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
  § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
  § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
  § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
  § 5 Wunsch- und Wahlrecht
  § 6 Geltungsbereich
  § 7 Begriffsbestimmungen
  § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
  § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
Zweites Kapitel
 Leistungen der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  § 11 Jugendarbeit
  § 12 Förderung der Jugendverbände
  § 13 Jugendsozialarbeit
  § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  § 15 Landesrechtsvorbehalt
Zweiter Abschnitt
 Förderung der Erziehung in der Familie
  § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
  § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Dritter Abschnitt
 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  § 22 Grundsätze der Förderung
  § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
  § 23 Förderung in Kindertagespflege
  § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  § 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren
  § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
  § 26 Landesrechtsvorbehalt
Vierter Abschnitt
 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt
 Hilfe zur Erziehung
  § 27 Hilfe zur Erziehung
  § 28 Erziehungsberatung
  § 29 Soziale Gruppenarbeit
  § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
  § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
  § 33 Vollzeitpflege
  § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zweiter Unterabschnitt
 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Dritter Unterabschnitt
 Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
  § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
  § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge
  § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
  § 40 Krankenhilfe
Vierter Unterabschnitt
 Hilfe für junge Volljährige
  § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Drittes Kapitel
 Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
 Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Zweiter Abschnitt
 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
  § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
  § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
  § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
  § 46 Örtliche Prüfung
  § 47 Meldepflichten
  § 48 Tätigkeitsuntersagung
  § 48a Sonstige betreute Wohnform
  § 49 Landesrechtsvorbehalt
Dritter Abschnitt
 Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
  § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
  § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
  § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Vierter Abschnitt
 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
  § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
  § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften
  § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
  § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
  § 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts
  § 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts
  § 58a Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen
Fünfter Abschnitt
 Beurkundung und Beglaubigung, vollstreckbare Urkunden
  § 59 Beurkundung und Beglaubigung
  § 60 Vollstreckbare Urkunden
Viertes Kapitel
 Schutz von Sozialdaten
  § 61 Anwendungsbereich
  § 62 Datenerhebung
  § 63 Datenspeicherung
  § 64 Datenübermittlung und -nutzung
  § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
  § 66
  § 67
  § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
Fünftes Kapitel
 Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Erster Abschnitt
 Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
  § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
  § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
  § 72 Mitarbeiter, Fortbildung
  § 72a Persönliche Eignung
Zweiter Abschnitt
 Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
  § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
  § 74 Förderung der freien Jugendhilfe
  § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
  § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
  § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten
  § 78 Arbeitsgemeinschaften
Dritter Abschnitt
 Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
  § 78a Anwendungsbereich
  § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
  § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
  § 78d Vereinbarungszeitraum
  § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
  § 78f Rahmenverträge
  § 78g Schiedsstelle
Vierter Abschnitt
 Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
  § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
  § 80 Jugendhilfeplanung
  § 81 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
Sechstes Kapitel
 Zentrale Aufgaben
  § 82 Aufgaben der Länder
  § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium
  § 84 Jugendbericht
Siebtes Kapitel
 Zuständigkeit, Kostenerstattung
Erster Abschnitt
 Sachliche Zuständigkeit
  § 85 Sachliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
 Örtliche Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt
 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
  § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
  § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
  § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
  § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung beim Zuständigkeitswechsel
  § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
Zweiter Unterabschnitt
 Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
  § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
  § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
  § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Auskunft nach § 58a
  § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
  § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
Dritter Unterabschnitt
 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
  § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
Dritter Abschnitt
 Kostenerstattung
  § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
  § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
  § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
  § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
  § 89e Schutz der Einrichtungsorte
  § 89f Umfang der Kostenerstattung
  § 89g Landesrechtsvorbehalt
  § 89h Übergangsvorschrift
Achtes Kapitel
 Kostenbeteiligung
Erster Abschnitt
 Pauschalierte Kostenbeteiligung
  § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
Zweiter Abschnitt
 Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
  § 91 Anwendungsbereich
  § 92 Ausgestaltung der Heranziehung
  § 93 Berechnung des Einkommens
  § 94 Umfang der Heranziehung
Dritter Abschnitt
 Überleitung von Ansprüchen
  § 95 Überleitung von Ansprüchen
  § 96
Vierter Abschnitt
 Ergänzende Vorschriften
  § 97 Feststellung der Sozialleistungen
  § 97a Pflicht zur Auskunft
  § 97b (weggefallen)
  § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen
Neuntes Kapitel
 Kinder- und Jugendhilfestatistik
  § 98 Zweck und Umfang der Erhebung
  § 99 Erhebungsmerkmale
  § 100 Hilfsmerkmale
  § 101 Periodizität und Berichtszeitraum
  § 102 Auskunftspflicht
  § 103 Übermittlung
Zehntes Kapitel
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 104 Bußgeldvorschriften
  § 105 Strafvorschriften